Suche Dir moralischen und menschlichen Rückhalt und Unterstützung bei Verbündeten an Deinem Arbeitsplatz, nötigenfalls auch in anderen Abteilungen. Sprich Frauen und Männer in Deiner Umgebung auf das Problem an. Suche Dir eine Selbsthilfegruppe. Protokolliere jede Art von Übergriffen. 
Wenn möglich, sichere Dir die Aussagen von Zeuginnen und Zeugen. Fordere Deine Kolleginnen und Kollegen, aber auch die beteiligten Vorgesetzten schriftlich auf, das unerwünschte Verhalten zu unterlassen.

Jeder Mensch, ob gemobbt oder nicht gemobbt, hat die Selbstverantwortung, sich aktiv um die Erhaltung seines seelischen und körperlichen Wohlbefindens zu kümmern. Das kann auch bedeuten, die eigenen Einstellungen zu hinterfragen. Manchmal können diese mobbingfördernd sein. 


Ein Beispiel zur Verdeutlichung: 

"Ich muß von allen Menschen immer gemocht werden. Konflikte dürfen nicht offen angesprochen werden. Keiner versteht mich. Ich darf keine Schwäche zeigen,
muß immer stark sein, ... " 

 

Mit der Einstellung, von allen immer "geliebt" zu werden, stehen die Betreffenden vor dem Problem, daß jede ablehnende Handlung (siehe: Die 45 Mobbinghandlungen) einer Katastrophe gleichkommt. Kommt dazu, daß Schwächen nicht gezeigt oder Konflikte nicht offen angesprochen werden dürfen, ziehen sie
sich innerlich enttäuscht zurück. Die Gegenseite kann dann das Schweigen beliebig deuten.  


Handlungsmöglichkeiten einer betrieblichen  Interessenvertretung

Im konkreten Einzelfall: 

Bevor Personal- oder Betriebsräte aktiv werden, sollten sie jedoch sehr genau beurteilen, um welche Art von Konflikt es sich handelt. Vorschnelles Reagieren zu Gunsten des vermeintlichen Opfers hat schon vielen geschadet. Hinterher stellt sich heraus, daß der Sachverhalt doch viel komplizierter ist als angenommen.

Ratschläge für das Erstgespräch mit einem von Mobbing-Betroffenen: 

  1. Hören Sie sich die Geschichte mit Anteilnahme an, aber vermeiden Sie es, Partei zu ergreifen. 

  2. Versuchen Sie zuerst, Maßnahmen zu finden, die der Betroffene alleine kann. Sichern Sie ihm dabei
    Unterstützung zu, ohne seine Position zu übernehmen.

  3. Bevor Sie selbst handeln, erbitten Sie sich eine
    Bedenkzeit. Nutzen Sie diese Zeit, um den Konflikt
    gründlich zu analysieren und um verschiedene Sichtweisen kennenzulernen 

  • Worum geht der Streit? 

  • Wie ist der Verlauf des Konflikts? 

  • Welche Parteien sind beteiligt? 

  • Welche Machtpositionen haben die Beteiligten? 

  • Welche Beziehungen haben sie untereinander? 

  • Welche Grundeinstellung zum Konflikt haben die Parteien? 

  • Wird der Konflikt für lösbar gehalten?

  • Was wird von einer Lösung erwartet? 

  • Droht der Konflikt sich auszuweiten oder ist er begrenzbar? 


Wenn Personal- oder Betriebsräte zu der Einschätzung gekommen sind, es liegt ein beginnender Mobbing-Prozeß vor, sind folgende Maßnahmen möglich:

Vermittlungsgespräche

In frühen Stadien kann der Betriebsrat/Personalrat sich als Vermittler anbieten. Wenn der Konflikt zwischen Kollegen stattfindet, so kann er beide Kontrahenten zu einem Gespräch bitten. Die Aufgabe des Betriebsrats/Personalrats ist es nicht, Partei zu ergreifen oder seine Wertung der Dinge darzustellen. Er sollte durch eine Vermittlung erreichen, daß ein sachliches Gespräch geführt wird und die Streitpunkte offen auf den
Tisch gelegt werden. Am Ende des Gesprächs sollte eine einvernehmliche Regelung stehen, wie mit dem Konflikt weiter umgegangen wird.

Handelt es sich um mehrere Widersacher, so sind generell mehrere Gespräche zu dritt mit zwei Konfliktgegnern und dem vermittelnden Betriebsrat besser als ein Gruppengespräch mit allen Beteiligten. Im Gruppengespräch kann sich leicht eine Dynamik entwickeln, in der der vom Mobbing Betroffene noch stärker ausgegrenzt wird als bisher.

Wenn der Vorgesetzte an den Mobbing-Handlungen beteiligt ist, sollte der Betriebsrat/Personalrat dem Betroffenen anbieten, mit ihm zusammen ein klärendes Gespräch zu führen. Der Betriebsrat sollte auch in dieser Situation nicht Partei ergreifen, wohl aber den Vorgesetzten auf seine Fürsorgepflicht hinweisen.

Vermittlungsgespräche in der oben genannten Weise müssen von den Betroffenen sehr gut vorbereitet werden. Der Betriebsrat kann ihm dabei helfen, indem er ihn bittet, sich folgende Fragen zu überlegen und zu klaren
Antworten zu kommen:

  1. Durch welche Handlungen fühle ich mich beeinträchtigt?
  2. Wer übt diese Handlungen aus? 
  3. Welcher Konflikt könnte sich dahinter verbergen?
  4. Wie stehe ich zu dem möglichen Konflikt? Welche Lösungen halte ich für denkbar? 
  5. Was wünsche ich mir in Zukunft im Umgang mit meinen Kollegen/meinem Vorgesetzten?
  6. Was bin ich bereit, dafür zu geben? 

 

Externen Vermittler einschalten

Es kann sich in einem Einzelfall herausstellen, daß die Vermittlung des Personal- oder Betriebsrats vergeblich
ist oder von den Beteiligten nicht angenommen wird. Zunächst sollten dann noch keine Schritte unternommen werden, die auch rechtliche Auswirkungen haben. Dies wird meist langfristig die Position des von Mobbing-Betroffenen eher verschlechtern.

Als letzten Versuch "im Guten" kann der Personal- und Betriebsrat die Einschaltung eines externen Vermittlers
vorschlagen. Aufgrund der entstehenden Kosten braucht er hierzu jedoch die Einwilligung des Arbeitgebers oder
der Personalabteilung.


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