Der Begriff Mobbing stammt aus dem Englischen und bedeutet Anpöbeln, Fertigmachen (mob = Pöbel, mobbish = pöbelhaft). Das Phänomen, das dahinter steckt, ist der lang andauernde Psychoterror am Arbeitsplatz, was im übrigen keine Erscheinung jüngeren Datums ist. Unter Mobbing sind nicht die alltäglichen Arbeitskonflikte gemeint, sondern Handlungen negativer Art, die durch eine oder mehrere Personen gegen eine Arbeitskollegin oder einen Arbeitskollegen gerichtet sind und über einen längeren Zeitraum hinaus - ein halbes Jahr oder länger - vorkommen.

 

 Mobbing steht für alle böswilligen Handlungen, die kein anderes Ziel haben, als eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter fertig zu machen. Dazu gehören etwa hinterhältige Anspielungen, Verleumdungen, Demütigungen, Drohungen, Quälereien oder sexuelle Belästigungen.
 
 

Mobbing ist

eine konfliktbelastete Kommunikation am Arbeitsplatz unter Kollegen oder zwischen Vorgesetzten und Untergebenen, bei der die angegriffene Person unterlegen ist und von einer oder mehreren anderen Personen systematisch und während längerer Zeit direkt oder indirekt angegriffen wird mit dem Ziel und/ oder dem Effekt des Ausstoßes und die angegriffene Person dies als Diskriminierung erlebt." 

Diese Definition ist in der Gesellschaft gegen psychosozialen Stress und Mobbing (GpsM) e.V. zusammen mit Heinz Leymann entwickelt worden. Wenn man diese Definition genauer betrachtet, enthält sie mehrere Teile:

Zunächst handelt es sich um eine bestimmte Situation in einem festgefügten sozialen Rahmen: Mobbing geschieht im Arbeitsleben. Das ist sehr wichtig: Unsere Arbeitskollegen und -kolleginnen können wir uns nicht aussuchen. 
Eine Arbeitsgruppe ist fast immer eine vom Betrieb zusammengesetzte "Zwangsgemeinschaft". Man arbeitet nicht zusammen, weil man sich gerne hat, sondern weil man zusammen im Auftrag des Betriebes bestimmte Aufgaben lösen soll. Wer sich in dieser Zwangsgemeinschaft nicht wohl fühlt, kann nicht einfach gehen. Mobbing tritt nur selten in freiwilligen Zusammenschlüssen wie Sportvereinen oder Freizeitclubs auf, ganz einfach deshalb, weil derjenige, der sich nicht akzeptiert fühlt, sich einen anderen Verein oder ein anderes Hobby suchen kann. 

Weiterhin unterscheidet die Definition zwei verschiedenen Klassen von Handelnden. Es gibt die unterlegene Einzelperson und die angreifenden Kollegen oder Vorgesetzten. Wichtig ist dabei, daß diese Rollen im Laufe des Mobbing  -Prozesses entstehen. In einigen Fällen waren beide Konfliktparteien lange Zeit gleichwertig, bis schließlich eine Seite in dem Dauerkonflikt ihre Bewältigungsmöglichkeiten verlor und in die unterlegene Position kam. 

Dann wird in der Definition von einer "konfliktbelasteten Kommunikation" geredet. Im Laufe eines langen Arbeitstages begegnen sich Kollegen an den meisten Arbeitsplätzen häufig und es wird viel kommuniziert - überwiegend fachlich, aber oft auch privat. Es gibt ständig konfliktbelastete Kommunikation am Arbeitsplatz.
Herr Müller ist im Streß und faucht seine Kollegin an: "Können Sie nicht die Tür zumachen oder haben Sie bei sich zu Hause Säcke vor den Türen." Konfliktbelastete Kommunikation kann aber auch ohne Worte geschehen. Auch wenn ich meinem Kollegen den täglichen Gruß verweigere oder demonstrativ über seinen Kopf hinweg rede, als sei er Luft, ist dies eine konfliktbelastete Kommunikation. Aber ist das schon gleich Mobbing?

Zum Mobbing - Geschehen gehört dazu, daß die konfliktbelastete Kommunikation systematisch und während längerer Zeit andauert. Wenn Frau Müller ihre Kollegin Frau Schneider schon seit einer Woche nicht mehr grüßt, ist es mehr als ein normaler Streit. Wenn das seit Monaten so geht, wird Frau Schneider bereits stark darunter leiden. Wenn nicht nur Frau Weber, sondern die ganze Arbeitsgruppe, die aus fünf Frauen besteht, aufhört, Frau Schneider zu grüßen, entsteht bereits ein gewaltiger Druck.

 

 

Die 45 Mobbing-Handlungen

1. Angriffe auf die Möglichkeiten, sich mitzuteilen:

  • Der Vorgesetzte schränkt die Möglichkeiten ein, sich zu äußern. 
  • Man wird ständig unterbrochen. 
  • Kollegen schränken die Möglichkeiten ein, sich zu äußern. 
  • Anschreien oder lautes Schimpfen.
  •  Ständige Kritik an der Arbeit.
  •  Ständige Kritik am Privatleben.
  •  Telefonterror.Mündliche Drohungen. 
  • Schriftliche Drohungen.
  • Kontaktverweigerung durch abwertende Blicke oder Gesten
  •  Kontaktverweigerung durch Andeutungen, ohne daß man etwas direkt ausspricht

2. Angriffe auf die sozialen Beziehungen:

  • Man spricht nicht mehr mit dem/der Betroffenen. 
  • Man läßt sich nicht ansprechen. Versetzung in einen Raum weitab von den Kollegen. 
  • Den Arbeitskollegen/innen wird verboten, den/die Betroffenen anzusprechen. 
  • Man wird "wie Luft" behandelt.

 3. Auswirkungen auf das soziale Ansehen:

  • Hinter dem Rücken des Betroffenen wird schlecht über ihn gesprochen.
  • Man verbreitet Gerüchte. 
  • Man macht jemanden lächerlich. 
  • Man verdächtigt jemanden, psychisch krank zu sein. 
  • Man will jemanden zu einer psychiatrischen Untersuchung zwingen. 
    Man macht sich über eine Behinderung lustig. 
  • Man imitiert den Gang, die Stimme oder Gesten, um jemanden lächerlich zu machen. 
  • Man greift die politische oder religiöse Einstellung an. 
  • Man macht sich über das Privatleben lustig. 
  • Man macht sich über die Nationalität lustig. 
  • Man zwingt jemanden, Arbeiten auszuführen, die das Selbstbewußtsein verletzen. 
  • Man beurteilt den Arbeitseinsatz in falscher oder kränkender Weise.
  • Man stellt die Entscheidungen des/der Betroffenen in Frage. 
  • Man ruft ihm/ihr obszöne Schimpfworte oder andere entwürdigende Ausdrücke nach. 
  • Sexuelle Annäherungen oder verbale sexuelle Angebote. 

 

4. Angriffe auf die Qualität der Berufs- und Lebenssituation:

  • Man weist dem Betroffenen keine Arbeitsaufgaben zu.
  • Man nimmt ihm jede Beschäftigung am Arbeitsplatz, so daß er sich nicht einmal selbst Aufgaben ausdenken kann.
  • Man gibt ihm sinnlose Arbeitsaufgaben.
  • Man gibt ihm Aufgaben weit unter seinem eigentlichen Können. 
  • Man gibt ihm ständig neue Aufgaben. 
  • Man gibt ihm "kränkende" Arbeitsaufgaben. 
  • Man gibt dem Betroffenen Arbeitsaufgaben, die seine Qualifikation übersteigen, um ihn zu diskreditieren. 

5. Angriffe auf die Gesundheit:

  • Zwang zu gesundheitsschädlichen Arbeiten. 
  • Androhung körperlicher Gewalt. 
  • Anwendung leichter Gewalt, zum Beispiel um jemandem einen "Denkzettel" zu verpassen. 
  • Körperliche Mißhandlung.
  • Man verursacht Kosten für den/die Betroffene, um ihm/ihr zu schaden. 
  • Man richtet physischen Schaden im Heim oder am Arbeitsplatz des/der Betroffenen an. 
  • Sexuelle Handgreiflichkeiten.

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